Verhaltenshinweise

Redet nicht mit der Polizei – redet mit uns!

Polizeiwillkür, Festnahmen, Strafbefehle stehen im Fußballalltag auf der Tagesordnung und sind keine Ausnahmen. Durch den immer weiter fortschreitenden Sicherheitswahn unserer staatlichen Institutionen wird das Rechtsystem sogar kontinuierlich weiter verschärft.
Wir haben daher einige Grundregeln und Tipps im Umgang mit Polizei und Justiz für dich zusammengetragen:

 

RUHE BEWAHREN

Sobald du einmal beschuldigt wirst eine Straftat begangen zu haben, läuft der Prozess bei der Polizei an und dieser ist leider langwierig. Daran kannst du und auch wir erstmal nichts ändern. Auch wenn du dich in einer Ausnahmesituation befindest, versuche daher ruhig zu bleiben!

 

NICHTS UNTERSCHREIBEN

Egal was dir seitens Polizei, Justiz oder anderen Behören vorgelegt wird, unterschreibe nichts! Wenn du Sicherstellungsprotokolle oder Belehrungsformulare unterzeichnest, kann das als Zustimmung/ Geständnis gewertet werden!

 

AUSSAGE VERWEIGERN

Verweigere als Beschuldigter in jedem Fall deine Aussage und verweise auf deinen Anwalt! Lass dich auch nicht in vermeintlich belanglose Gespräche verwickeln! Aktennotizen der Polizisten sind schnell angelegt und ähneln einer Aussage.

 

INFORMIERE DIE ROT-SCHWARZE HILFE

Jeder Beschuldigte hat das Recht, einen Anwalt zu verständigen! Verständige uns daher sobald wie möglich, damit wir dich unterstützen und einen Anwalt hinzuziehen können!

Verhaltenshinweise

  • Blutentnahme

    Für die Entnahme von Blut ist ein Beschluss von Richter oder Staatsanwalt erforderlich. Allerdings wurde die Befugnis der Polizei erheblich erweitert: Mittlerweile ist kein richterlicher Beschluss mehr notwendig, wenn es sich um den Verdacht der Begehung eines Straßenverkehrsdeliktes handelt, z.B. Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel. Die Polizei kann also in eigener Befugnis eine Blutentnahme anordnen. Die Rechtmäßigkeit kann daher oftmals nur im Nachgang geprüft werden.

    Der Blutentnahme niemals freiwillig zustimmen und unterschreibt keine schriftliche Einwilligung!

  • DNA-Probe

    Auf keinen Fall freiwillig abgeben! Für die Entnahme einer DNA-Probe ist ein richterlicher Beschluss nötig. Daher niemals die DNA-Entnahme freiwillig einwilligen und ein schriftliches Einverständnis unterschreiben! Legt mündlich Einspruch ein und lasst Euch diesen unbedingt protokollieren.

    Ziehe unbedingt einen Anwalt hinzu, der die Rechtmäßigkeit der Probe prüft!

  • ED-Behandlung

    Im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Maßnahme (ED-Behandlung) werden Fotos vom Gesicht, von besonderen Merkmalen (zum Beispiel fehlende Gliedmaßen, Narben, Tätowierungen) erstellt und die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken vorgenommen.

    DNA & Blutentnahme sind kein Bestandteil einer erkennungsdienstlichen Maßnahme!

    Eine ED-Behandlung kann entweder im Rahmen eines Strafverfahrens oder im Rahmen polizeilicher Präventivmaßnahmen (sog. Erkennungsdienst) erfolgen. Solltet ihr eine Vorladung zur ED-Behandlung erhalten, lasst diese in jedem Fall vorab durch einen Anwalt prüfen!

    Soll nach einer Festnahme eine ED-Behandlung vorgenommen werden, verlange unbedingt einen Anwalt anrufen zu dürfen, um mit ihm das weitere Vorgehen abzustimmen.

  • Festnahme

    Eine Festnahme kann mit oder ohne Haftbefehl erfolgen und ist von einer Ingewahrsamnahme zu unterscheiden. Eine Festnahme mit Haftbefehl dient dem Zweck die Vernichtung von Beweisen oder die Flucht eines Beschuldigten zu verhindern. Der Haftbefehl muss enthalten:

    • Name des Beschuldigten
    • Konkreter Tatvorwurf einschließlich gesetzlichen Tatbestandsmerkmale
    • Haftgrund
     

    Bei Vorwurf einer Straftat kann die Polizei dich bis zum Ablauf des Folgetages auch ohne Haftbefehl und ohne Angabe von Gründen festsetzen. Wenn du noch länger in Haft bleiben sollst, wirst du dem Haftrichter zu Prüfung einer Untersuchungshaft vorgeführt.

    Das Wichtigste:

    • Mache nur Angaben zu deiner Person
    • Verweigere die Aussage zur Sache
    • Verweigere die Unterschrift auf vorgelegten Schreiben
    • Vermeide jegliche Gespräche mit den Beamten
    • Bewahre Ruhe & bleibe geduldig
    • Jeder Beschuldigte hat das Recht einen Anwalt zu verständigen. Melde dich bei uns oder lass uns durch Freunde informieren.
  • Gedächtnisprotokoll

    Ein Gedächtnisprotokoll ist eine schriftliche Gedankenstütze, bei dem ihr festhaltet, was bei staatlichen bzw. polizeilichen Maßnahmen geschehen ist.

    Es dient für etwaige spätere Verfahren für eure Entlastung oder der Entlastung und kann von euren Anwälten oder den Anwälten der Rot-Schwarzen Hilfe unter Verschluss bewahrt werden. Daneben dient es der Dokumentation von Polizeigewalt bzw. den gesetzlichen Fehltritten der Polizei.

    Ein Gedächtnisprotokoll sollte immer neutral geschrieben werden und weder euch noch andere belasten. Es enthält ausschließlich Fakten! Je genauer das Protokoll, desto besser kann später reagiert werden. Ungenaue Protokolle nutzen euch und dem Anwalt später wenig! Schildert so detailliert wie möglich den Geschehensablauf. Keine Vermutungen, Emotionen oder gar persönliche Lageeinschätzungen. Am Ende können Kleinigkeiten in deiner Aussage entscheidend zu deiner Glaubwürdigkeit beitragen

    Folgende Daten sollten enthalten sein:

    • Datum, Wetter & Uhrzeit
    • Ort (Straße/Ortsbeschreibungen) und Dauer des Geschehens
    • Beteiligte Polizisten (Polizeieinheit, Landespolizei/Bundespolizei, Dienstnummern, Kfz-Kennzeichen, Art der Uniform)
    • Verletzungen (wenn ja, wer und welcher Art)
    • Wer hat wann, was, von welchem Standpunkt aus, in welcher Reihenfolge gesehen?
     

    Falls Du in Gewahrsam genommen wurdest:

    • Wann wurdet Ihr wo in Gewahrsam genommen?
    • Was genau ist vor, während und nach der Festnahme geschehen?
    • Wie wurdet Ihr behandelt?
    • Was wird Euch/Dir vorgeworfen?
    • Kam es zu einer ED-Behandlung/DNA-Entnahme?
    • Hast Du deine Aussage verweigert oder eine getätigt?
    • Hast Du etwas unterschrieben?
     

    Ein Gedächtnisprotokoll sollte unmittelbar nach den stattgefundenen Ereignissen niedergeschrieben werden, da im Laufe der Zeit viele wichtige Informationen und Details verloren gehen.

  • Gewahrsam

    Präventivmaßnahme zur Unterbindung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, deren Dauer durch die Polizei festgelegt wird.

    Bis zum Ende der Gefährdung kann die Polizei einen dann festhalten. Die Maßnahme muss unverzüglich richterlich bestätigt werden, da es sich um eine Freiheitsentziehung handelt.

    Gegen eine Ingewahrsamnahme kann man sich auch im Nachhinein beschweren. Da es hierzu sehr kurze Fristen gibt, musst Du Dich unbedingt sofort an uns wenden, wenn Du gegen den Gewahrsam vorgehen willst.

    Dann können unsere Anwälte die Rechtmäßigkeit prüfen und mit der Polizei auch verhandeln, wie lange der Gewahrsam dauern soll.

    Das Wichtigste

    • Mache nur Angaben zu deiner Person
    • Verweigere die Aussage zur Sache
    • Verweigere die Unterschrift auf vorgelegten Schreiben
    • Vermeide jegliche Gespräche mit den Beamten
    • Bewahre Ruhe & bleibe geduldig
    • Jeder Beschuldigte hat das Recht einen Anwalt zu verständigen. Melde dich bei uns oder lass uns durch Freunde informieren.
  • Hausdurchsuchung

    Eine Hausdurchsuchung muss in der Regel auf Basis eines Durchsuchungsbeschlusses erfolgen. Folgende Angaben muss der Beschluss enthalten:

    • Auf welchen Namen ist der Beschluss ausgestellt?
    • Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden?
    • Wie lautet der Vorwurf?
    • Was soll gesucht werden?
    • Gibt es einen Haftbefehl?

    Bei „Gefahr im Verzug“ gibt es dagegen keinen Beschluss. Lass dir den Namen des Einsatzleiters und des zuständigen Staatsanwaltes aushändigen. Beachte folgende Punkte während der Durchsuchung:

    • Bewahre Ruhe
    • Lies den Durchsuchungsbeschluss ruhig und genau durch
    • Kontaktiere uns bzw. einen Anwalt
    • Mach keine Angaben zur Sache!
    • Widersprich der Durchsuchung & lass den Widerspruch protokollieren
    • Bestehe auf Anwesenheit eines Zeugen
    • Bestehe darauf, dass die Durchsuchung Raum für Raum erfolgt
    • Bei Wohn- und Hausgemeinschaften dürfen nur Gemeinschaftsräume und Räumlichkeiten der betroffenen Person durchsucht werden. Kennzeichnet die Zimmer mit Schildern!
    • Lies am Ende der Durchsuchung das Protokoll zur Durchsuchung genau durch und stelle, wenn erforderlich, Rückfragen
    • Achte auf eine Protokollierung aller sichergestellten Gegenstände und lasse ggf. Ergänzungen vornehmen
    • Unterschreibe ausschließlich den Widerspruch, sonst nichts!
    • Lass dir einen Durchschlag aushändigen
    • Fertige zeitnah ein Gedächtnisprotoll zu Durchsuchung an
    • Überlege welche Informationen der Polizei vorliegen und informiere ggf. andere darüber

    Sofern noch nicht erfolgt, melde dich bei uns!

  • Identitätsfeststellung & Durchsuchung

    Die Polizei ist grundsätzlich befugt eine Identitätsfeststellung durchzuführen. Folgende wahrheitsgemäßen Angaben sind dabei verpflichtend:

    • Name, Vorname
    • Meldeadresse
    • Geburtsdatum, -ort
    • Staatsangehörigkeit
     

    Macht keine Angaben zu:

    • Berufsbezeichnung und Familienstand
    • Telefon – und Handynummer
    • Arbeitgeber und anderen Personen

    Grundsätzlich gilt: Ruhiges Verhalten, freundlicher Ton und keine unnötigen Angaben! Nichts unterschreiben!

    Führt am besten euren Personalausweis mit, andernfalls werdet ihr zur Klärung der Personalien mit auf die Wache genommen.

    Durchsuchungen können die Polizei zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr erfolgen, hierbei ist zu beachten. Durchsucht werden dürfen bspw. Taschen und Kleidung. Leistet keinen Widerstand und folgt den Anweisungen der Polizei. Stimmt der Durchsuchung weder schriftlich noch mündlich zu und widersprecht einer Sicherstellung von Gegenständen.

    Unterzeichnet keine Protokolle oder ähnliches!

  • RSH-Hotline

    Die Hotline ist bei Heim- und Auswärtsspielen erreichbar und dient der schnellen Hilfe bei Problemen mit Polizei und Justiz. Wir sind für Mitglieder, Nichtmitglieder und Gästefans erreichbar.

    Bevor ihr uns kontaktiert, sammelt folgende Angaben zur aktuellen Sache:

    • Wer ist betroffen? (Vorname, Nachname und ggf. Geburtsdatum)
    • Was ist passiert? (Kurze Schilderung des Sachverhaltes, KEINE Details)
    • Wo ist es passiert?
    • Wohin wurde die Person gebracht? (bei Ingewahrsamnahme/ Festnahme)
     

    Bei Nichterreichbarkeit sendet eine SMS oder sprecht uns auf die Mailbox, wir rufen zurück!

  • Strafbefehl

    Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Verhandlung. Ihr könnt innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und bekommt einen ganz normalen erstinstanzlichen Prozesstermin. Somit dient der Strafbefehl dann als Anklageschrift.

    Ganz wichtig hierbei ist auch die Aufbewahrung des Umschlages. Der dort abgedruckte Poststempel mit Datum ist sehr wichtig. Meldet euch bei uns, wenn ihr einen Strafbefehl erhalten. Wir vermitteln euch einen Anwalt, der alles weitere in die Wege leitet.

    Auf jeden Fall müsst Ihr die Frist einhalten, da sonst der Strafbefehl automatisch rechtskräftig wird. Beauftragt unbedingt Freunde und Verwandte, um Euren Briefkasten zu leeren, damit keine Fristen versäumt werden, wenn Ihr im Urlaub oder auf Montage seid.

  • Vorladung

    Vorladung als Beschuldigter

    Als Beschuldigter muss man zu einer Vorladung nicht erscheinen. Das Nichterscheinen kommt einer Aussageverweigerung gleich. Sage den Termin ab und teile den Beamten mit, dass du dir einen Anwalt nimmst und dieser die weitere Kommunikation übernimmt.

    Melde dich bei uns, wir vermitteln dir einen Anwalt.

    Vorladung als Zeuge (Polizei)

    Einer Vorladung durch die Polizei muss als Zeuge nicht Folge geleistet werden. Sage den Termin ab und melde dich trotzdem bei uns und informiere uns über den Sachverhalt.

    Vorladung als Zeuge (Staatsanwalt/Richter)

    Einer staatsanwaltlichen Vorladung muss man Folge leisten, erscheine aber nicht allein beim Termin!

    Melde dich bei uns, wir vermitteln dir einen Anwalt als Zeugenbeistand.

    Grundsätzlich gilt:

    Wenn man aussagt, muss es der Wahrheit entsprechen. Ansonsten kann es zu einer Anzeige wegen Strafvereitelung oder Falschaussage kommen

    Sage einen Termin nie über ein Handy ab. Nutze andere Wege.

Nützliche Vorlagen und Formulare

Spieltagstelefon

Bei Heim- und Auswärtsspielen erreichbar
Für schnelle Hilfe bei Problemen mit Polizei und Justiz
Erreichbar für Mitglieder, Nichtmitglieder und Gästefans

Bei Nichterreichbarkeit
Sendet eine SMS oder sprecht auf die Mailbox, wir rufen zurück!