FAQs

Vorladung

Vorladung als Beschuldigter Als Beschuldigter muss man zu einer Vorladung nicht erscheinen. Das Nichterscheinen kommt einer Aussageverweigerung gleich. Sage den Termin ab und teile den Beamten mit, dass du dir einen Anwalt nimmst und dieser die weitere Kommunikation übernimmt. Melde dich bei uns, wir vermitteln dir einen Anwalt. Vorladung als Zeuge (Polizei) Einer Vorladung durch…
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