Hausdurchsuchung

Hausdurchsuchung

Eine Hausdurchsuchung muss in der Regel auf Basis eines Durchsuchungsbeschlusses erfolgen. Folgende Angaben muss der Beschluss enthalten:

  • Auf welchen Namen ist der Beschluss ausgestellt?
  • Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden?
  • Wie lautet der Vorwurf?
  • Was soll gesucht werden?
  • Gibt es einen Haftbefehl?

Bei „Gefahr im Verzug“ gibt es dagegen keinen Beschluss. Lass dir den Namen des Einsatzleiters und des zuständigen Staatsanwaltes aushändigen. Beachte folgende Punkte während der Durchsuchung:

  • Bewahre Ruhe
  • Lies den Durchsuchungsbeschluss ruhig und genau durch
  • Kontaktiere uns bzw. einen Anwalt
  • Mach keine Angaben zur Sache!
  • Widersprich der Durchsuchung & lass den Widerspruch protokollieren
  • Bestehe auf Anwesenheit eines Zeugen
  • Bestehe darauf, dass die Durchsuchung Raum für Raum erfolgt
  • Bei Wohn- und Hausgemeinschaften dürfen nur Gemeinschaftsräume und Räumlichkeiten der betroffenen Person durchsucht werden. Kennzeichnet die Zimmer mit Schildern!
  • Lies am Ende der Durchsuchung das Protokoll zur Durchsuchung genau durch und stelle, wenn erforderlich, Rückfragen
  • Achte auf eine Protokollierung aller sichergestellten Gegenstände und lasse ggf. Ergänzungen vornehmen
  • Unterschreibe ausschließlich den Widerspruch, sonst nichts!
  • Lass dir einen Durchschlag aushändigen
  • Fertige zeitnah ein Gedächtnisprotoll zu Durchsuchung an
  • Überlege welche Informationen der Polizei vorliegen und informiere ggf. andere darüber

Sofern noch nicht erfolgt, melde dich bei uns!