Gewahrsam

Gewahrsam

Präventivmaßnahme zur Unterbindung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, deren Dauer durch die Polizei festgelegt wird.

Bis zum Ende der Gefährdung kann die Polizei einen dann festhalten. Die Maßnahme muss unverzüglich richterlich bestätigt werden, da es sich um eine Freiheitsentziehung handelt.

Gegen eine Ingewahrsamnahme kann man sich auch im Nachhinein beschweren. Da es hierzu sehr kurze Fristen gibt, musst Du Dich unbedingt sofort an uns wenden, wenn Du gegen den Gewahrsam vorgehen willst.

Dann können unsere Anwälte die Rechtmäßigkeit prüfen und mit der Polizei auch verhandeln, wie lange der Gewahrsam dauern soll.

Das Wichtigste

  • Mache nur Angaben zu deiner Person
  • Verweigere die Aussage zur Sache
  • Verweigere die Unterschrift auf vorgelegten Schreiben
  • Vermeide jegliche Gespräche mit den Beamten
  • Bewahre Ruhe & bleibe geduldig
  • Jeder Beschuldigte hat das Recht einen Anwalt zu verständigen. Melde dich bei uns oder lass uns durch Freunde informieren.