ED-Behandlung

Im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Maßnahme (ED-Behandlung) werden Fotos vom Gesicht, von besonderen Merkmalen (zum Beispiel fehlende Gliedmaßen, Narben, Tätowierungen) erstellt und die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken vorgenommen.

DNA & Blutentnahme sind kein Bestandteil einer erkennungsdienstlichen Maßnahme!

Eine ED-Behandlung kann entweder im Rahmen eines Strafverfahrens oder im Rahmen polizeilicher Präventivmaßnahmen (sog. Erkennungsdienst) erfolgen. Solltet ihr eine Vorladung zur ED-Behandlung erhalten, lasst diese in jedem Fall vorab durch einen Anwalt prüfen!

Soll nach einer Festnahme eine ED-Behandlung vorgenommen werden, verlange unbedingt einen Anwalt anrufen zu dürfen, um mit ihm das weitere Vorgehen abzustimmen.