Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung muss in der Regel auf Basis eines Durchsuchungsbeschlusses erfolgen. Folgende Angaben muss der Beschluss enthalten:
- Auf welchen Namen ist der Beschluss ausgestellt?
 - Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden?
 - Wie lautet der Vorwurf?
 - Was soll gesucht werden?
 - Gibt es einen Haftbefehl?
 
Bei „Gefahr im Verzug“ gibt es dagegen keinen Beschluss. Lass dir den Namen des Einsatzleiters und des zuständigen Staatsanwaltes aushändigen. Beachte folgende Punkte während der Durchsuchung:
- Bewahre Ruhe
 - Lies den Durchsuchungsbeschluss ruhig und genau durch
 - Kontaktiere uns bzw. einen Anwalt
 - Mach keine Angaben zur Sache!
 - Widersprich der Durchsuchung & lass den Widerspruch protokollieren
 - Bestehe auf Anwesenheit eines Zeugen
 - Bestehe darauf, dass die Durchsuchung Raum für Raum erfolgt
 - Bei Wohn- und Hausgemeinschaften dürfen nur Gemeinschaftsräume und Räumlichkeiten der betroffenen Person durchsucht werden. Kennzeichnet die Zimmer mit Schildern!
 - Lies am Ende der Durchsuchung das Protokoll zur Durchsuchung genau durch und stelle, wenn erforderlich, Rückfragen
 - Achte auf eine Protokollierung aller sichergestellten Gegenstände und lasse ggf. Ergänzungen vornehmen
 - Unterschreibe ausschließlich den Widerspruch, sonst nichts!
 - Lass dir einen Durchschlag aushändigen
 - Fertige zeitnah ein Gedächtnisprotoll zu Durchsuchung an
 - Überlege welche Informationen der Polizei vorliegen und informiere ggf. andere darüber
 
Sofern noch nicht erfolgt, melde dich bei uns!

