Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung muss in der Regel auf Basis eines Durchsuchungsbeschlusses erfolgen. Folgende Angaben muss der Beschluss enthalten:
- Auf welchen Namen ist der Beschluss ausgestellt?
- Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden?
- Wie lautet der Vorwurf?
- Was soll gesucht werden?
- Gibt es einen Haftbefehl?
Bei „Gefahr im Verzug“ gibt es dagegen keinen Beschluss. Lass dir den Namen des Einsatzleiters und des zuständigen Staatsanwaltes aushändigen. Beachte folgende Punkte während der Durchsuchung:
- Bewahre Ruhe
- Lies den Durchsuchungsbeschluss ruhig und genau durch
- Kontaktiere uns bzw. einen Anwalt
- Mach keine Angaben zur Sache!
- Widersprich der Durchsuchung & lass den Widerspruch protokollieren
- Bestehe auf Anwesenheit eines Zeugen
- Bestehe darauf, dass die Durchsuchung Raum für Raum erfolgt
- Bei Wohn- und Hausgemeinschaften dürfen nur Gemeinschaftsräume und Räumlichkeiten der betroffenen Person durchsucht werden. Kennzeichnet die Zimmer mit Schildern!
- Lies am Ende der Durchsuchung das Protokoll zur Durchsuchung genau durch und stelle, wenn erforderlich, Rückfragen
- Achte auf eine Protokollierung aller sichergestellten Gegenstände und lasse ggf. Ergänzungen vornehmen
- Unterschreibe ausschließlich den Widerspruch, sonst nichts!
- Lass dir einen Durchschlag aushändigen
- Fertige zeitnah ein Gedächtnisprotoll zu Durchsuchung an
- Überlege welche Informationen der Polizei vorliegen und informiere ggf. andere darüber
Sofern noch nicht erfolgt, melde dich bei uns!