Blutentnahme

Blutentnahme

Für die Entnahme von Blut ist ein Beschluss von Richter oder Staatsanwalt erforderlich. Allerdings wurde die Befugnis der Polizei erheblich erweitert: Mittlerweile ist kein richterlicher Beschluss mehr notwendig, wenn es sich um den Verdacht der Begehung eines Straßenverkehrsdeliktes handelt, z.B. Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel. Die Polizei kann also in eigener Befugnis eine Blutentnahme anordnen. Die Rechtmäßigkeit kann daher oftmals nur im Nachgang geprüft werden.

Der Blutentnahme niemals freiwillig zustimmen und unterschreibt keine schriftliche Einwilligung!