Festnahme
Eine Festnahme kann mit oder ohne Haftbefehl erfolgen und ist von einer Ingewahrsamnahme zu unterscheiden. Eine Festnahme mit Haftbefehl dient dem Zweck die Vernichtung von Beweisen oder die Flucht eines Beschuldigten zu verhindern. Der Haftbefehl muss enthalten:
- Name des Beschuldigten
- Konkreter Tatvorwurf einschließlich gesetzlichen Tatbestandsmerkmale
- Haftgrund
Bei Vorwurf einer Straftat kann die Polizei dich bis zum Ablauf des Folgetages auch ohne Haftbefehl und ohne Angabe von Gründen festsetzen. Wenn du noch länger in Haft bleiben sollst, wirst du dem Haftrichter zu Prüfung einer Untersuchungshaft vorgeführt.
Das Wichtigste:
- Mache nur Angaben zu deiner Person
- Verweigere die Aussage zur Sache
- Verweigere die Unterschrift auf vorgelegten Schreiben
- Vermeide jegliche Gespräche mit den Beamten
- Bewahre Ruhe & bleibe geduldig
- Jeder Beschuldigte hat das Recht einen Anwalt zu verständigen. Melde dich bei uns oder lass uns durch Freunde informieren.