Vorladung

Vorladung

Vorladung als Beschuldigter

Als Beschuldigter muss man zu einer Vorladung nicht erscheinen. Das Nichterscheinen kommt einer Aussageverweigerung gleich. Sage den Termin ab und teile den Beamten mit, dass du dir einen Anwalt nimmst und dieser die weitere Kommunikation übernimmt.

Melde dich bei uns, wir vermitteln dir einen Anwalt.

Vorladung als Zeuge (Polizei)

Einer Vorladung durch die Polizei muss als Zeuge nicht Folge geleistet werden. Sage den Termin ab und melde dich trotzdem bei uns und informiere uns über den Sachverhalt.

Vorladung als Zeuge (Staatsanwalt/Richter)

Einer staatsanwaltlichen Vorladung muss man Folge leisten, erscheine aber nicht allein beim Termin!

Melde dich bei uns, wir vermitteln dir einen Anwalt als Zeugenbeistand.

Grundsätzlich gilt:

Wenn man aussagt, muss es der Wahrheit entsprechen. Ansonsten kann es zu einer Anzeige wegen Strafvereitelung oder Falschaussage kommen

Sage einen Termin nie über ein Handy ab. Nutze andere Wege.