Klartext
Erstmal das Datum verglichen, nicht dass wir uns hier mit dem größten Aprilscherz aller Zeiten bis auf die Knochen blamieren. Aber wir sind noch immer im Januar 2023 und können es nicht fassen, mit welcher Unverfrorenheit die deutsche Bundespolizei mit der Buchstabenfolge „ACAB“ nun Werbung macht.
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2023/01/230118-acab.html
Jahrzehntelang haben wir uns das Lamento der Polizeibeamten und -gewerkschaften angehört, sie würden sich bei „ACAB“ in Ihrer Ehre verletzt fühlen und jetzt wird mit genau diesen Buchstaben geworben?! In unzählbaren Strafverfahren wurden Menschen in diesem Land verurteilt, weil sie in irgendeiner Form ihre Ablehnung der Polizei gegenüber zum Ausdruck gebracht haben. Gerade beim Fußball wurden Fans wegen „ACAB“ in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt, eingesperrt und mit Anzeigen überschüttet; wahrscheinlich Millionen von Euros mussten in Strafen, Gerichts- und Anwaltskosten investiert werden.
Endlich wieder ein Auswärtsspiel in Rostock. Nach dem der 1. FC. Nürnberg im DFB-Pokal 2018 auf die Hanseaten traf, hatte man als Nürnberger Fanhilfe auch 300 Fälle zu bearbeiten. Daher fuhr man mit wenig Vorfreude nach Rostock, da man ein Sicherheitsspektakel der Polizei erwartete und man wurde auch nicht enttäuscht. Welch sinnfreien und vor allem kostspieligen Einsatz man miterleben durfte soll dieser Bericht aufzeigen.
Polizisten aus drei Bundesländern: MVP, Hamburg und Berlin
Wasserwerfer, Hubschrauber, massenhaft Einsatzkräfte + Ordner und ca. 600 Gästefans
Fanbusse wurden auf der Autobahn ca. ab Berlin von einem Hubschrauber eskortiert
1. FC Nürnberg – Werder Bremen, 05.11.2021, 18:30 Uhr
Ein RSH-Mitglied meldet telefonisch vor Anpfiff der Begegnung seine Festnahme in der Nähe der S-Bahn-Haltestelle Frankenstadion und berichtet vom Erhalt eines schriftlichen Hausverbotes für das oben erwähnte Spiel. Ein Tageshausverbot, ausgestellt durch die Polizei?
Ein solches Dokument war uns bis zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt. Erste Vermutung von uns war, dass offenbar ein Hausverbot von einem Bevollmächtigten des Veranstalters unterschrieben wurde und um den ganzen mehr Nachdruck zu verleihen, tut man dann scheinbar so, dass es sich um ein polizeiliches Schreiben handle.
Ein halbes Jahr später stellt sich dies für uns als Gewissheit dar, denn der mandatierte RSH-Anwalt bestätigt nach erhaltener Akteneinsicht, dass das Hausverbot nicht von der Polizei ausgestellt wurde.
Nun stellte sich für uns die Frage, welche Person als Bereichsleiter das Hausverbot ausgesprochen hat und ob diese Person die hierfür erforderliche Bevollmächtigung durch den Veranstalter und Inhaber des Hausrechts, den 1. FC Nürnberg, hatte?
Mit dieser Frage, wandte sich am 14.04.2022 der RSH-Anwalt an den Vorstand des FCN in Form eines Briefes. Zwei Wochen später erhielten wir Antwort: „Es ist dabei unerheblich, ob das Dokument durch die Polizei oder den benannten Bereichsleiter des Ordnungsdienstes ausgefüllt bzw. ausgesprochen wird, da der 1. FC Nürnberg die Wahrnehmung seines Hausrechtes auf beide Organisationen übertragen hat.“
Am 06.05.2022 hat sich der RSH-Anwalt nochmals mit einem Brief an den FCN gewendet mit der erneuten Nachfrage, welche Person als Bereichsleiter des Ordnungsdienstes das Hausverbot nun ausgesprochen hat und ob diese Person vom Vorstand als Vertreter des FCN auch die erforderliche Bevollmächtigung hierfür erhalten hat. Insbesondere ergibt sich aus den polizeilichen Unterlagen, dass der Polizei gerade nicht das Hausrecht übertragen und sie nicht zum Ausspruch von Hausverboten ermächtigt wurde.
Zwischenzeitlich schickt der FCN unserem Mitglied einen Antrag auf bundesweiten Stadionverbot. Die bevollmächtigte RSH einigt sich mit der FCN-Fanbetreuung auf das Ableisten von 24 Sozialstunden in einem Tierheim statt bundesweiten Stadionverbot.
Das der FCN Fanbetreuung Ende Juli 2022 vorgelegte Hausverbot und die offenen Fragen konnten nicht beantwortet werden. Für die Fanbetreuung war das Schreiben des Tageshausverbotes auch neu, zudem konnte auch die Unterschrift des Bereichsleiters nicht zugeordnet werden. Der hinzukommende neue Sicherheitsbeauftragte des FCN, glaubte sich an den Fall zu erinnern, sprach von Schwierigkeiten und aggressiven Verhalten am Stadioneinlass. Die RSH argumentiert, dass dies nicht sein kann, denn das Mitglied wurde auf dem Weg zum Stadion festgenommen, auf die Stadionwache gebracht und ist nach seiner Entlassung auf direkten Weg nach Hause gefahren. Wie soll das Mitglied dann am Stadioneingang aggressiv gewesen sein???
Einige Tage nach dem RSH-Besuch bei der Fanbetreuung erhielten wir von dieser folgende E-Mail: „Deine Fragen vor allem hinsichtlich des Tageshausverbotes haben wir weitergeleitet, da es sich um ein laufendes Strafverfahren handelt, erhalten wir hierzu aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen. Wir gehen davon aus, dass offene Fragen des bevollmächtigten Anwaltes zeitnah beantwortet werden.“
Zeitnah heißt beim FCN was genau? Am 21. Oktober 2022 wird der dritte Anwaltsbrief mit der wiederkehrenden Frage an den FCN versendet. Auf diesen Brief wird überhaupt nicht reagiert, so dass die RSH das Problem am 02.11.2022 im Fanbeirat vorbringt.

Der FCN stellte Strafantrag wegen Hausfriedensbruch, zudem will man den jungen Fan mit einem bundesweiten Stadionverbot (SV) belegen.
Nachdem der Antrag auf bundesweiten SV beim Mitglied eingetroffen war, informierte dieser die Rot-Schwarze Hilfe (RSH). Durch Bevollmächtigung des Mitgliedes übernahmen wir die Anhörung beim FCN.
Die RSH regte an, kein SV zu vergeben, aus zweierlei Gründen: Das Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch wurde zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt, zudem sei es in keinerlei Hinsicht für uns nachvollziehbar, dass der „sozialste Verein der Welt“ einen 15-Jährigen anzeige.
Ab diesem Zeitpunkt wird es nunmehr ekelhaft, denn nun zeigt es sich zum wiederholten Male, wie arrogant, selbstgefällig, uneinsichtig und planlos dieser Verein sich gibt, wenn es darum geht Fehler einzugestehen bzw. zu korrigieren.
Eine Beschwerde eines RSH-Mitglieds gegen die Weitergabe seiner Daten durch die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) förderte nach rund acht Jahren Bearbeitungsdauer zutage: Die bei dem Landesamt für Zentrale polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelte ZIS leitet rechtswidrig Daten an den DFB weiter und die Innenminister schauen tatenlos zu.
Was war passiert?
Am 19.03.2013 erteilte der Deutschen Fußball-Bund (DFB) dem RSH-Mitglied ein bundesweit wirksames Stadionverbot. Zur Begründung führte der DFB an, dass es nach der Bundesligabegegnung zwischen dem 1. FC Nürnberg und Borussia Mönchengladbach am 02.02.2013 auf einer bayerischen Rastanlage zu körperlichen Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen gegenüber Anhängern der SpVgg Greuther Fürth gekommen sei. Gegen den Betroffenen sei deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Verdachts des schweren Landfriedensbruchs eingeleitet worden.
Daraufhin fragte der zuständige RSH-Anwalt nach, wer diese Mitteilung an den DFB gemacht hatte. Der DFB antwortete, „dass uns die Sachverhaltsschilderung von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze - ansässig beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW - übermittelt wurde. Die einschlägigen Polizeigesetze der Länder lassen die Datenweitergabe ausdrücklich zu.“
Dies sah allerdings das RSH-Mitglied ganz anders. Denn die Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen sah sich offenkundig befugt, grundsätzlich dienstgeheime Informationen, die ihnen die Nürnberger Polizei übermittelt hatte, an einen privaten Dritten – den DFB – zu übermitteln: Name, Anschrift und Mitteilungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.