Wir werden immer wieder gefragt, ob das Tragen von Kleidungsstücken oder Accessoieres mit der Aufschrift "ACAB" denn erlaubt sei oder ob mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist.

Zunächst ist festzustellen, dass diese Frage nicht eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden kann. Keine Zweifel an der Strafbarkeit des Verhaltens bestehen, wenn das Akronym individualisiert zum Einsatz kommt. Das kann zum Beispiel durch ein Vorzeigen des T-shirts gegenüber einem einzelnen oder einer Gruppe von Polizeibeamten der Fall sein.

Anders lag der Fall bisher, wenn lediglich ein Aufdruck getragen wurde, ohne dass ein zusätzliches "individualisieren" vorlag. Die überwiegende Rechtsauffassung war dann, dass es sich um eine straffreie sog. Kollektivbeleidigung handele.

Aus gegebenem Anlass weist die RSH darauf hin, dass Tendenzen erkennbar sind, die darauf schliessen lassen, dass Glubb-Fans künftig mit einer stärkeren Verfolgung des Themas ACAB rechnen müssen.

Nach Auskunft der Behörden zeichnet sich ab, dass künftig auch das bloße Tragen der Aufschrift als Beleidigung verfolgt werden wird. Dies soll dann der Fall sein, wenn eine Veranstaltung besucht wird, auf der sich ein abgrenzbarer Kreis von Beamten befindet, wie es auch bei einem Fußballspiel der Fall ist. Ob diese Auffassung vor Gericht haltbar sein wird, mag mit Recht gewissen Zweifeln unterliegen.

Die RSH fühlt sich jedoch verpflichtet, darauf hin zu weisen. Wer also künftig im Stadion mit entsprechendem Material herum dackelt, muss zwar nicht zwingend mit einem Urteil rechnen, sollte sich aber klar sein, dass er das nötige Kleingeld für ein entsprechendes Verfahren haben muss.

Am Rande sei noch erwähnt, dass die weit verbreiteten, sog. Backronyme wie zum Beispiel "Alle Clubfans am Bierstand" oder "Always carry a bible" bei den Ermittlungsbehörden und bei Gericht wohl allenfalls ein müdes Lächeln auslösen dürften.

Denkt also nach, was Ihr tut und wem oder welcher Sache Ihr damit dient...

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